AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

... nach Schweizer Recht (Obligationenrecht OR)


Liebe Besucherin, lieber Besucher

Unser Angebot richtet sich ausschliesslich an gewerbliche Kunden sowie Vereine, Künstler und z.B. YouTuber usw..

Kunden ohne Handelsregistereintrag tragen bei der Registrierung im Feld "Firma" bitte den Firmennamen, den Vereinsnamen oder den eigenen Künstlernamen ein. YouTuber schreiben ins Feld "Firma": "YouTube / KanalName". 

Wir überprüfen jede einzelne Registrierung und schalten den Zugang nach erfolgreicher Überprüfung frei und informieren per E-Mail über die Freischaltung.

Bei Neukunden behalten wir uns bei der Erstbestellung vor, Vorauskasse mit Rechnung zu verlangen. 

1. Allgemeines 

Diese Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den gegenseitig getroffenen Vereinbarungen. Die Erteilung, Annahme bzw. Ausführung eines Auftrages setzt die Annahme unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Diese AGB werden unter www.grafot.ch bzw. unter textilshop.grafot.ch publiziert.


2. Offerten 

Schriftlich abgegebene Offerten sind für GRAFOT im Rahmen des OR verbindlich. Preise in Online-Angeboten wie Webshops usw. sind im Rahmen des OR verbindlich.


3. Auftrag/Bestellung 

Schriftliche und mündliche Aufträge/Bestellungen werden innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich bestätigt. Werden im Laufe einer Produktion Ergänzungen (zusätzliche Leistungen) in mündlicher oder schriftlicher Form bestellt, werden diese ergänzend zur Auftragsbestätigung kurz per E-Mail bestätigt, und der dafür erforderliche voraussichtliche zeitliche Aufwand geschätzt. Diese Mehrleistungen werden als Mehraufwand verrechnet.

3.a Mindestbestellung

Die Mindestbestellwert im Bereich B2B beträgt CHF 200.– netto pro Bestellung/Auftrag.  

3.b Bonität des Auftraggebers 

GRAFOT behält sich das Recht vor, die Zahlungsfähigkeit eines Auftraggebers abzuklären und bei entsprechenden Stellen Auskünfte einzuholen. Ergeben sich für GRAFOT berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, so behält sich GRAFOT das Recht vor, Vorauszahlung oder Anzahlung zu verlangen, die Produktion sofort einzustellen oder die Annahme oder Ausführung des Auftrags vollumfänglich abzulehnen bzw. eine bereits zugestellte Auftragsbestätigung zu widerrufen. Die Annahme eines Auftrags von GRAFOT erfolgt nach Treu und Glauben und setzt immer die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers voraus. Bei GRAFOT aufgelaufene Kosten sind in jedem Falle geschuldet. 


4. Liefertermine 

Die von GRAFOT offerierten oder bestätigten Liefertermine sind Richttermine. GRAFOT kann infolge Lieferverzug in keiner Weise haftbar gemacht werden. Eine Haftung für Folgeschäden wegen eines Lieferverzugs ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso wenig berechtigt ein Lieferverzug zur Reduktion des Rechnungsbetrages oder zum Abzug eines Rabattes in irgendeiner Form. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des OR. 


5. Haftung bei Fehlern 

GRAFOT erstellt bei jedem Neuauftrag ein Gut-zum-Druck für den Kunden zur Kontrolle. Dieses ist vom Kunden zu kontrollieren. Änderungen und Korrekturen sind direkt auf dem ausgedruckten Dokument anzuzeichnen und werden von GRAFOT wunschgemäss ausgeführt. I.d.R wird nach Ausführung von Korrekturen ein neues Gut-zum-Druck erstellt. GRAFOT haftet nicht für Fehler, die auf dem Gut-zum-Druck nicht angezeichnet wurden. GRAFOT haftet auch dann nicht, wenn Text und Manuskripte fehlerfrei angeliefert wurden. Die finale und verbindliche Vorlage für die Produktion ist das Gut-zum-Druck welches vom Kunden geprüft, datiert und unterzeichnet wird.


6. Überlieferung/Unterlieferung 

Bei Extraanfertigung von Drucksachen, Werbemittel, Textilien, Textilveredelungen usw. kann es zu Überlieferungen bzw. zu Unterlieferungen von +/-10% kommen. GRAFOT ist berechtigt, Überlieferungen bis zu 10% zum bestätigten Preis zu liefern und in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Überlieferungen bis 10% anzunehmen und zu bezahlen. Schadenersatzansprüche im Bezug auf Unterlieferung können keine geltend gemacht werden. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, genügend Reserven einzuplanen und entsprechende die Höhe der Auflagen zu bestimmen. GRAFOT haftet nicht für Folgeschäden, die aus einer Unterlieferung entstehen. 

 

7. Produktionsabweichungen/Farbnuancen

Bei Individualanfertigungen bemühen wir uns eine durchgehend gleichbleibende Qualität zu produzieren. Geringe Abweichungen im branchenüblichen Rahmen betreffend die Verarbeitung, den Druck, die Veredelung, die Farben usw. sind kein Grund zur Beanstandung, sofern kein Produktionsfehler vorliegt. Beim Veredeln von Textilien verwenden wir die jeweils besten Materialien um Verträglichkeit von Werbeträger und Applikation zu erreichen. Leichte Farbunterschiede bei allen Erzeugnissen innerhalb der branchenüblichen Toleranzen berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Wünscht der Kunde höchstmögliche Farbverbindlichkeit, können kostenpflichtig Maschinenandrucke, Musterdrucke oder digitale Proof-Prints erstellt werden. 

 

7a. Textilveredelung von Polyester

Polyester-Textilien erhalten ihre Farbe durch Sublimation (Farbbedampfung unter Hitze und Druck) die bei der Stoffherstellung vorgenommen wird, bevor Sie zu Textilien verarbeitet werden. Farbige Polyestergewebe haben die Eigenschaft, Farbpigmente bei Temperaturen über 30°C an andere Textilien oder an die aufgebrachte Applikation abzugeben, was zu gewissen Verfärbungen führen kann. Wir verwenden für die Textilveredelung von Polyester spezielle Subli-Stop Materialien, die diesen Prozess bestmöglich reduzieren. Solche Farbmigrationen in die Applikation ist kein Grund zur Beanstandung. Es liegt in der Entscheidung des Kunden, kostenpflichtige Muster herstellen zu lassen und mittels Wasch- und Bügeltest zu ergründen, ob eine Verfärbung der Applikation stattfindet oder nicht. Die Haftung für Verfärbungen aller Art ist ausgeschlossen.


8. Beanstandungen 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gesamte Lieferung auf Ihren Zustand und die Qualität zu prüfen. Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Auslieferung angenommen werden. 

 

9. Daten/Druckunterlagen/Nutzungsrechte

Für die Herstellung von individuellen Produkten sind oft Arbeiten wie Gestaltung, Entwurfsarbeiten, Satzarbeiten, Filamarbeiten und/oder eine Datenerstellung erforderlich. Die dafür auf der Rechnung ausgewiesenen Kosten betreffen einzig die Arbeitsleistung und nicht die erstellten Daten oder die Software selbst. Die von GRAFOT zur Herstellung eines Werks oder einer Drucksache geschaffenen digitalen Daten sind Hilfsmittel zur Herstellung eines Produkts und bleiben im Eigentum von GRAFOT. Eine Herausgabe der Daten erfolgt aussschliesslich zum Zweck der Kontrolle eines Gut-zum-Drucks im Rahmen eines laufenden Auftrags. Die Zweitnutzung der von GRAFOT erstellten Daten durch konkurrierende Unternehmen und Dienstleister (Grafiker, Gestalter, Fotografen, Werbeagenturen, Werbebüros, Druckereien, Werbetechniker usw.) sind nicht erlaubt. Der Auftraggeber hat das Recht, die Daten und somit das örtlich und zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht käuflich zu erwerben (BuyOut). Die Kosten dafür werden von Fall zu Fall individuell festgelegt. Die Zweitnutzung der von GRAFOT erstellten Daten bedürfen zwingend der schriftlichen Form mit dem Titel "Übertragung von Nutzungsrechten". Jegliche Zweitnutzung unter einem anderen Titel ist nicht zulässig.


10. Konditionen 

Es gelten die vereinbarten Konditionen, vorbehältlich Art. 3.a dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. 


11. Annullation 

Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber annulliert, so sind alle aufgelaufenen Kosten zu bezahlen. Für bereitgestellte Produktionskapazitäten ist eine angemessene, von GRAFOT festzulegende Entschädigung zu leisten. Im Normalfall betragen diese 25% bis 50% des Auftragswerts.


13. Gerichtsstand 

In jedem Falle am Ort/Amt/Bezirk des Hauptsitzes von GRAFOT (Schweiz).

 

14. Ort und Datum 

CH-3422 Kirchberg, 30. September 2016 / Rev. 1.0 

GRAFOT behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern bzw. anzupassen.