AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

... nach Schweizer Recht (Obligationenrecht OR)


Liebe Besucherin, lieber Besucher

Unser Angebot richtet sich ausschliesslich an gewerbliche Kunden sowie Vereine, Künstler und Content Creators z.B. YouTube, Instagram, TikTok usw..

Kunden ohne Handelsregistereintrag tragen bei der Registrierung im Feld "Firma" bitte den Firmennamen, den Vereinsnamen oder den eigenen Künstlernamen ein. Content Creators schreiben ins Feld "Firma": "plattformname/profilname". (Beispiel: instagram.com/stickerfabrik24.ch).

Wir überprüfen jede einzelne Registrierung und schalten den Zugang nach erfolgreicher Überprüfung frei und informieren per E-Mail über die Freischaltung.

Bei Neukunden behalten wir uns bei der Erstbestellung vor, Vorauskasse mit Rechnung zu verlangen. 

 

1. Allgemeines 

Diese Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den gegenseitig getroffenen grundsätzlichen Vereinbarungen betreffend den Auftrag. Die Erteilung, Annahme bzw. Ausführung eines Auftrages setzt die Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. 


2. Offerten 

Schriftlich abgegebene Offerten sind für Eti-Quick im Rahmen des OR verbindlich. Preise in Online-Angeboten wie Webshops usw. sind im Rahmen des OR verbindlich.


3. Auftrag/Bestellung 

Schriftliche und mündliche Aufträge/Bestellungen werden innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich bestätigt. Werden im Laufe einer Produktion Ergänzungen (zusätzliche Leistungen) in mündlicher oder schriftlicher Form bestellt, werden diese ergänzend zur Auftragsbestätigung kurz per E-Mail bestätigt, und der dafür erforderliche voraussichtliche zeitliche Aufwand geschätzt. Diese Mehrleistungen werden als Mehraufwand verrechnet.

3.a Mindestbestellung

Die Mindestbestellwert im Bereich B2B beträgt CHF 200.– netto pro Bestellung/Auftrag.  

3.b Bonität des Auftraggebers 

Eti-Quick behält sich das Recht vor, die Zahlungsfähigkeit eines Auftraggebers abzuklären und bei entsprechenden Stellen Auskünfte einzuholen. Ergeben sich für Eti-Quick berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, so behält sich Eti-Quick das Recht vor, Vorauszahlung oder Anzahlung zu verlangen, die Produktion sofort einzustellen oder die Annahme oder Ausführung des Auftrags vollumfänglich abzulehnen bzw. eine bereits zugestellte Auftragsbestätigung zu widerrufen. Die Annahme eines Auftrags von Eti-Quick erfolgt nach Treu und Glauben und setzt immer die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers voraus. Bei Eti-Quick aufgelaufene Kosten sind in jedem Falle geschuldet. 


4. Liefertermine 

Die von Eti-Quick offerierten oder bestätigten Liefertermine sind Richttermine. Eti-Quick kann infolge Lieferverzug in keiner Weise haftbar gemacht werden. Eine Haftung für Folgeschäden wegen eines Lieferverzugs ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso wenig berechtigt ein Lieferverzug zur Reduktion des Rechnungsbetrages oder zum Abzug eines Rabattes in irgendeiner Form. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des OR. 


5. Haftung bei Fehlern 

Eti-Quick erstellt bei jedem Neuauftrag ein Gut-zum-Druck für den Kunden zur Kontrolle. Dieses ist vom Kunden zu kontrollieren. Änderungen und Korrekturen sind direkt auf dem ausgedruckten Dokument anzuzeichnen und werden von Eti-Quick wunschgemäss ausgeführt. I.d.R wird nach Ausführung von Korrekturen ein neues Gut-zum-Druck erstellt. Eti-Quick haftet nicht für Fehler, die auf dem Gut-zum-Druck nicht angezeichnet wurden. Eti-Quick haftet auch dann nicht, wenn Text und Manuskripte fehlerfrei angeliefert wurden. Die finale und verbindliche Vorlage für die Produktion ist das Gut-zum-Druck welches vom Kunden geprüft, datiert und unterzeichnet wird.


6. Überlieferung/Unterlieferung 

Bei Extraanfertigung von Drucksachen, Werbemittel, Textilien, Textilveredelungen usw. kann es zu Überlieferungen bzw. zu Unterlieferungen von +/-10% kommen. Eti-Quick ist berechtigt, Überlieferungen bis zu 10% zum bestätigten Preis zu liefern und in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Überlieferungen bis 10% anzunehmen und zu bezahlen. Schadenersatzansprüche im Bezug auf Unterlieferung können keine geltend gemacht werden. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, genügend Reserven einzuplanen und entsprechende die Höhe der Auflagen zu bestimmen. Eti-Quick haftet nicht für Folgeschäden, die aus einer Unterlieferung entstehen. 

 

7. Produktionsabweichungen/Farbnuancen

Bei Individualanfertigungen bemühen wir uns eine durchgehend gleichbleibende Qualität zu produzieren. Geringe Abweichungen im branchenüblichen Rahmen betreffend die Verarbeitung, den Druck, die Veredelung, die Farben usw. sind kein Grund zur Beanstandung, sofern kein Produktionsfehler vorliegt. Beim Veredeln von Textilien verwenden wir die jeweils besten Materialien um Verträglichkeit von Werbeträger und Applikation zu erreichen. Leichte Farbunterschiede bei allen Erzeugnissen innerhalb der branchenüblichen Toleranzen berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Wünscht der Kunde höchstmögliche Farbverbindlichkeit, können kostenpflichtig Maschinenandrucke, Musterdrucke oder digitale Proof-Prints erstellt werden. 

 

7a. Textilveredelung von Polyester

Polyester-Textilien erhalten ihre Farbe durch Sublimation (Farbbedampfung unter Hitze und Druck) die bei der Stoffherstellung vorgenommen wird, bevor Sie zu fertigen Textilien vernäht werden. Farbige Polyestergewebe haben die Eigenschaft, Farbpigmente bei Temperaturen über 30°C an andere Textilien oder an die aufgebrachte Applikation abzugeben, was zu gewissen Verfärbungen führen kann. Wir verwenden für die Textilveredelung von Polyester spezielle Subli-Stop Materialien, die diesen Prozess bestmöglich reduzieren. Farbmigrationen in die aufgebrachte Applikation während dem Waschen oder Bügeln ist kein Grund zur Beanstandung. Es liegt in der Entscheidung des Kunden, kostenpflichtige Muster herstellen zu lassen und mittels Wasch- und Bügeltest zu ergründen, ob eine Verfärbung der Applikation stattfindet oder nicht. Die Haftung für Verfärbungen aller Art nach Auslieferung der Waren ist ausgeschlossen. 

Bei Veredelung von Polyester mittels Transferpress-Verfahren kann es infolge der erforderlichen Temperatur und des Anpressdrucks auf dem Textil zu leicht sichtbaren Abdrücken (Glanzstellen) kommen. Wir versuchen dies bestmöglich zu minimieren und mit manueller Nachbearbeitung (Bürsten) zu reduzieren. Beim ersten Waschgang minimiert sich ein solcher Abdruck in der Regel etwas. Ein leicht sichtbarer produktionsbedingter Abdruck der Andruckplatte ist jedoch kein Reklamationsgrund, soweit er sich im branchenüblichen Rahmen bewegt. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein Musterexemplar Ihres Textils zur vorgängigen Prüfung (Kosten und Versand nach Aufwand).


8. Beanstandungen 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gesamte Lieferung auf Ihren Zustand und die Qualität zu prüfen. Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Auslieferung angenommen werden. 

 

9. Daten/Druckunterlagen/Nutzungsrechte

Für die Herstellung von individuellen Produkten sind oft Arbeiten wie Gestaltung, Entwurfsarbeiten, Satzarbeiten, Filamarbeiten und/oder eine Datenerstellung erforderlich. Die dafür auf der Rechnung ausgewiesenen Kosten betreffen einzig die Arbeitsleistung und nicht die erstellten Daten oder die Software selbst. Die von Eti-Quick zur Herstellung eines Werks oder einer Drucksache geschaffenen digitalen Daten sind Hilfsmittel zur Herstellung eines Produkts und bleiben im Eigentum von Eti-Quick. Eine Herausgabe der Daten erfolgt aussschliesslich zum Zweck der Kontrolle eines Gut-zum-Drucks im Rahmen eines laufenden Auftrags. Die Zweitnutzung der von Eti-Quick erstellten Daten durch konkurrierende Unternehmen und Dienstleister (Grafiker, Gestalter, Fotografen, Werbeagenturen, Werbebüros, Druckereien, Werbetechniker usw.) sind nicht erlaubt. Der Auftraggeber hat das Recht, die Daten und somit das örtlich und zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht käuflich zu erwerben (BuyOut). Die Kosten dafür werden von Fall zu Fall individuell festgelegt. Die Zweitnutzung der von Eti-Quick erstellten Daten bedürfen zwingend der schriftlichen Form mit dem Titel "Übertragung von Nutzungsrechten". Jegliche Zweitnutzung unter einem anderen Titel ist nicht zulässig.


10. Konditionen 

Es gelten die vereinbarten Konditionen, vorbehältlich Art. 3.a dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. 


11. Annullation 

Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber annulliert, so sind alle aufgelaufenen Kosten zu bezahlen. Für bereitgestellte Produktionskapazitäten ist eine angemessene, von Eti-Quick festzulegende Entschädigung zu leisten. Im Normalfall betragen diese 25% bis 50% des Auftragswerts.


13. Gerichtsstand 

In jedem Falle am Ort/Amt/Bezirk des Hauptsitzes von Eti-Quick (Schweiz).

 

14. Ort und Datum 

CH-3422 Kirchberg, 30. September 2016 / Rev. 1.0 

Eti-Quick behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit aktuellen Standards und Gegebenheiten anzupassen.